satzung
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(3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | (3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | ||
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(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Aufwendungen der Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins können erstattet werden. | (4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Aufwendungen der Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins können erstattet werden. | ||
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2) Ausschluss von Mitgliedern und Streichung von der Mitgliederliste nach § 3 (5) und (6) dieser Satzung,\\ | 2) Ausschluss von Mitgliedern und Streichung von der Mitgliederliste nach § 3 (5) und (6) dieser Satzung,\\ | ||
3) Verwaltung des Vereinsvermögens, | 3) Verwaltung des Vereinsvermögens, | ||
- | 4) Vorbereitung und Durchführung der Aktivitäten zur Verwirklichung des Vereins-zwecks | + | 4) Vorbereitung und Durchführung der Aktivitäten zur Verwirklichung des Vereinszwecks |
5) Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung, | 5) Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung, | ||
6) Berichterstattung gegenüber der Mitgliederversammlung über die Arbeit des Vorstands, die Verwirklichung des Vereinszwecks, | 6) Berichterstattung gegenüber der Mitgliederversammlung über die Arbeit des Vorstands, die Verwirklichung des Vereinszwecks, |
satzung.1452007802.txt.gz · Zuletzt geändert: 2016/01/05 16:30 von admin